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Sie benötigen einen Komputer oder ein Laptop. Ihre Geräte sollten eine Kamera, einen Lautsprechen und ein Mikrophon besitzen.
Sollten Ihre Geräte kein Mikrophon, keine Kamera und/oder keinen Lautsprecher besitzen, können Sie sich zusätzlich auch mit einem Handy zur Schulung zuschalten. Wichtig ist, dass Sie den Vortrag hören und sehen können und mit einem Mikrophon und mit einer Kamera für den Referenten und die übrigen Kursteilnehmer sichtbar und hörbar sind.
Im Kurs wird die Konferenzsoftware „Zoom“ genutzt. Wie man diese auf dem Komputer installiert und nutzt ist hier beschrieben.
Sie sollten das Programm „Zoom“ bereits vorher auf Ihrem Komputer oder Laptop installiert haben.
Nach Bezahlung der Seminargebühr erhalten Sie (ca 5 bis 10 Tage vor dem Termin) einen Link für den Zugang zum Seminar.
Wie man dann dem Seminar „beitritt“ erfahren Sie hier.
Sofern Sie ein Intensiv-Seminar gebucht haben, können wir gerne einen Termin für eine Probeschaltung vereinbaren.
Die Zoom-Konferenz wird ca. 30 Minuten vor dem dem Seminar geöffnet. Bis zum Seminarbeginn können Sie noch bei der Zuschaltung unterstützt werden, sofern andere Teilnehmer dies ermöglichen. Nach dem Seminarbeginn ist eine Hilfe nicht mehr möglich.
Achten Sie darauf, pünktlich zu Beginn des Seminares anwesend zu sein, ansonsten können Sie eventuell keine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Wie man während des Seminars Zoom bedient erfahren Sie hier. Ich bespreche dies aber auch nochmal zu Beginn des Seminars mit allen Kursteilnehmern.
Das Sie zu jeder Zeit den Referenten und die übrigen Kursteilnehmer sehen und hören können, können Sie natürlich auch jederzeit Fragen stellen oder untereinander diskutieren.
Die Gruppengröße ist bei den Intensivseminaren bewusst klein gehalten, damit jeder zu Wort kommen kann und man im Seminar alle Fragen besprechen kann.
Nach dem Seminar erhalten Sie via Email einen Blanko-Betreuungsvertrag als Email-Anhang. Diesen können Sie ausdrucken. Pro Betriebsstandort müssen zwei Verträge komplett ausgefüllt und unterschrieben werden. Senden Sie mir beide Verträge per Post zu. Im Nachgang erhalten Sie dann pro Standort einen von Frau Dr. Baatz unterschriebenen Vertrag und die Teilnahmebescheinigung zurück. Das zweite Vertragsexemplar bleibt bei Frau Dr. Baatz.
Sie können auch gerne einen Mitarbeiter zur Schulung schicken. In diesem Fall müssen Sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter das Formular „Übertragung der Unternehmerpflichten ausfüllen und mir die ausgefüllte Formularseite in Kopie zusenden. Ich bin von der BGW dazu verpflichtet hiervon eine Kopie aufzubewahren und die Teilnahmebescheinigung für Mitarbeiter erst dann zu verschicken, wenn diese Kopie vorliegt.
Ich kann Ihnen dieses Formular als pdf zusenden, Sie können das Formular aber auch direkt herunterladen.
Sofern Sie Unternehmer ,Geschäftsführer oder Vorstand eines Vereines sind, ist dieses Formular nicht nötig.
Bewahren Sie Teilnahmebescheinigungen, die Übertragung der Unternehmerpflichten und den Betreuungsvertrag gut auf, das Sie diese bei einer amtlichen Prüfung mit vorlegen müssen.
Der Betreuungsvertrag gilt für 5 Jahre nach dem Seminartermin und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag bleibt kostenlos, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden.